Der Verein

Der Stadt-Sport-Verein Hohen Neuendorf e.V.

Vorstand

Der Vereinsvorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. Der Vorstand hat folgende Mitglieder, die gerne persönlich oder über die jeweiligen E-Mail-Adressen erreichbar sind:

Sascha Rüffer
1. Vorsitzender, Sprecher

vorstand-ssv-hohen-neuendorf@web.de
kjtraining-ssv-hohen-neuendorf@web.de

Alexander Hensel
2. Vorsitzender, Laufwart, Triathlon, Kindertraining

triathlonlaufen-ssv-hohen-neuendorf@web.de

Kristin Stiller
Schatzmeisterin

finanzen-ssv-hohen-neuendorf@web.de

Kai Menzel
Koordinator Kinder- und Jugendsport, Walkinggruppe, Sportabzeichen

sportabzeichen-ssv-hohen-neuendorf@web.de
walken-ssv-hohen-neuendorf@web.de

Arend Stiller
IT, Öffentlichkeitsarbeit

presse-ssv-hohen-neuendorf@web.de


Vereins-/Vorstandsadresse

SSV Hohen Neuendorf e.V.

c/o Kristin Stiller

Waldstraße 28

16540 Hohen Neuendorf


Geschichte

Unser Verein, der SSV Hohen Neuendorf e.V. wurde am 13.03.2006 von 12 Sportlern im Wohnzimmer unseres ersten Vereinsvorsitzenden Willi Potesta gegründet.

2006

  • 13.03.2006 Gründung des Stadt - Sport - Vereins Hohen Neuendorf e.V. (SSV Hohen Neuendorf e.V.)


  • 02.04.2006 Erster Start für 7 Läufer unter dem Namen SSV Hohen Neuendorf. Beim Berliner Halbmarathon waren Philipp Hoffmann und Gundula Reuser schnellste Läufer(in) aus OHV


  • Mai 2006 Der SSV Hohen Neuendorf bietet ein Nordic Walking Training an


  • 30.07.2006 Der SSV Hohen Neuendorf hat eine Vize-Europameisterin im Ultramehrkampf. Nicole Kubiak belegte im 14-Kampf den 2. Platz bei der EM in Scheeßel


  • Nov. 2006 Fast alle Sportler feierten ihr erstes Jahr beim Sportlerball in Hohen Neuendorf

2007

  • 10.01.2007 Das Wettkampfjahr 2007 wurde in Caputh mit einem Lauf rund um den See eröffnet


  • Feb. 2007  Nicole Kubiak wurde von den Lesern der MAZ zur Sportlerin des Jahres 2006 gewählt


  • 20.04.2007 Vereinsfahrt in den Spreewald. Erst Kanu fahren und dann Laufen - ein tolles Wochenende


  • 12.05.2007 Stefan Rückschloß will nicht nur Laufen und startet bei seinem ersten Duathlon


  • 24.06.2007 Wir sind wieder Ausrichter der Läufe in Hohen Neuendorf und ernten viel Lob beim Traditionslauf


  • 29.07.2007 Der SSV Hohen Neuendorf unterstützt den Löwenberger SV bei der Ausrichtung der offenen deutschen Meisterschaften im Ultramehrkampf


  • 29.07.2007 Patrick Weinberg wird deutscher Vizemeister im Ultramehrkampf


  • Sept. 2007 Jetzt können auch die Kinder im SSV HN den Spaß an der Leichathletik erfahren


  • 03.11.2007 Auch den Herbstlauf haben wir organisiert und führen nun die Lauftradition in Hohen Neuendorf fort.


  • 24.11.2007 David Meister gewinnt in der M20 den Brandenburg Cup - Die Formel 1 der Läufe in BB


  • 06.12.2007 Petra Herlitschke gewinnt in ihrer Altersklasse die Hennigsdorfer Volkslaufserie

2008

  • 01.01.2008 14 Sportler starten mit einem Neujahrslauf um den Lehnitzsee in das Jahr 2008


  • 05.01.2008 David Meister wurde von den Lesern der MAZ zum Sportler des Jahres 2007 gewählt


  • 06.04.2008 22 Sportler des SSV HN gingen beim Berliner Halbmarathon an den Start und stellten die 3 schnellsten Läufer aus Oberhavel


  • 18.04.2008 Auf in den Spreewald - dieses Jahr mit einer kürzeren Paddeltour und Erholung in der Spreewald-Therme


  • 17.05.2008 2. Vereinsfahrt zum Rennsteigmarathon


  • 28.06.2008 Stephan Rückschloß und Karsten Sommer bestritten ihren ersten Triathlon und somit war die Idee eine Abteilung Triathlon zu gründen geboren


  • 29.06.2008 Super Organisation beim Traditionslauf und 500 Starter


  • 05.07.2008 David Meister gewinnt sowohl die 5km als auch die 10km bei der ersten Auflage der Running Night in Glienicke.


  • 03.08.2008 Die Mehrkämpfer starten bei der Weltmeisterschaft im Ultramehrkampf und belegen den 7. und 18. Platz


  • 02.11.2008 476 Teilnehmer beim Herbstlauf in Hohen Neuendorf und wir stellen mit Philipp Hoffmann über 10,6km den Sieger


  • Dez. 2008 Petra Herlitschke, David Meister und Nicole Kubiak gewannen in ihrer Altersklasse den EMB-Cup Oberhavel, Philipp Hoffmann wird Zweiter

2009

  • 15.02.2009 Silbermedaille bei den Landesmeisterschaften der Senioren für Bernhard Klabe


  • 13.03.2009 Mit einer großen Torte feiern wir unseren 3. Geburtstag


  • 05.04.2009 Philipp Hoffmann und Karsten Sommer schnellste OHV Läufer beim Berliner Halbmarathon


  • 17.04.2009 Wir fuhren wieder in den Spreewald


  • 15.05.2009 2. Vereinsfahrt zum Rennsteigmarathon


  • 17.05.2009 2x Silber und 1x Bronze bei den Landesmeisterschaften der Senioren


  • 13.06.2009 Platz 8 für Karsten Sommer bei den Brandenburgischen Meisterschaften im Triathlon


  • 28.06.2009 10. Traditionslauf - Neuer Teilnehmerrekord und unser Philipp gewinnt den 10,6km Lauf


  • 12.07.2009 Stephan Rückschloß absolviert den IRON MAN in Roth


  • 11.10.2009 Philipp Hoffmann gewinnt in der M20 den Sparkassen Cup


  • 22.10.2009 Axel Nowak und Petra Herlitschke gewinnen den EMB-Cup in ihrer AK


  • 22.11.2009 Anja Bernsee gewinnt den Brandenburg Cup in ihrer AK

Satzung

Stadt-Sport-Verein Hohen Neuendorf e.V.


Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.03.2006, zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 09.03.2018


Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Neuruppin Nr. VR 1832 NP


 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

  1. Der am 13.03.2006 in Hohen Neuendorf gegründete Verein führt den Namen Stadt-Sport-Verein Hohen Neuendorf e.V. (SSV Hohen Neuendorf e.V. bzw. SSV HN e.V.)
  2. Der Sitz des Vereins ist Hohen Neuendorf.
  3. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz „e.V.“
  4. Der Verein erkennt das Statut der übergeordneten Sportorganisationen bzw. deren Satzungen und Ordnungen an
  5. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins 


  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports sowie der Kinder- und Jugendarbeit. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Ausübung des Sports.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  5. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

 

§ 3 Mitgliedschaft 


Der Verein besteht aus


  1. den erwachsenen Mitgliedern und
  2. den jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

§ 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft 


  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
  2. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich unter Anerkennung der Satzung an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter/in erforderlich.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
  6. Austritt
  7. Ausschluss
  8. Tod
  9. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann jährlich zum 30.06. oder 31.12. erfolgen.
  10. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen und zu begründen.


7.1 Ein Mitglied kann von dem jeweiligen Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:


  1. wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
  2. wegen Zahlungsrückstands mit Beiträgen von mehr als 6 Monaten trotz Mahnung,
  3. wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens,
  4. wegen unehrenhaften Verhaltens.


In den Fällen a), c) und d) ist dem betreffenden Mitglied vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Er ist zu der Verhandlung des Vorstandes über den Ausschluss unter Einhaltung einer Mindestfrist von 10 Tagen schriftlich zu laden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die jeweilige Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung ist binnen 14 Tagen nach Absendung der Entscheidung schriftlich einzureichen. Die jeweilige Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

 

§ 5 Beiträge 


  1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Zahlungsbedingungen werden von der Mitglieder-versammlung festgelegt.
  3. Die Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Alles Weitere regelt die Beitragsordnung.

 

§ 6 Rechte und Pflichten


  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins im Rahmen des Vereinszwecks teilzunehmen.
  2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Die Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.
  3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.


§ 7 Organe des Vereins 


Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

 

§ 8 Mitgliederversammlung 


  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung ist von dem Vorstand mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche Mitgliederver-sammlung gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Einladung erfolgt über einen geeigneten Email-Verteiler an Vereinsmitglieder und Erziehungsberechtigte nach § 8 Nr. 3.
  3. Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Sinne der Satzung noch nicht stimmberechtigt sind, haben für jedes Kind nur eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit erlischt, wenn die Teilnahme an der laufenden Versammlung unter 25% der erschienen Mitglieder absinkt.
  5. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidungen über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit ¾-Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.
  6. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der Protokollführer/in (von der Mitgliederversammlung gewählt) zu unterzeichnen und muss von der nächsten Versammlung genehmigt werden.
  7. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
  8. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Kalenderjahr.
  9. Feststellung der Jahresrechnung
  10. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
  11. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
  12. Entlastung des Vorstands
  13. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
  14. Wahl des Vorstands
  15. Wahl der Kassenprüfer
  16. Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen.


§ 9 Vorstand 


  1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Personen, darunter der Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin. Der Vorstand bestimmt unter seinen Mitgliedern mindestens eine für das Kindertraining, eine für die Laufveranstaltungen und eine für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Person. Die Zuständigkeiten sind in der ersten Vorstandssitzung nach der Wahl festzulegen und den Mitgliedern umgehend per Mail bekannt zu geben.
  2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei seiner Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin vertritt den Verein in Finanzangelegenheiten
  3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Die Beschlüsse des Vorstands werden protokolliert und das Protokoll wird von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet.
  5. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
  6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, besteht der Vorstand bis zur Neuwahl des Vorstands aus den restlichen Personen. Der Restvorstand kann sich durch Kooption selbst ergänzen. Kooptierte Vorstandsmitglieder bedürfen der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung. Sie sind nicht vertretungsberechtigt.
  7. Vorstandsmitglieder können während ihrer Amtszeit nur durch die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds abgewählt werden.
  8. Über personelle Veränderungen im Vorstand werden die Mitglieder umgehend per Mail unterrichtet.
  9. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden oder Dachorganisationen aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.


§ 10 Kassenprüfung


Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer/innen geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht.


§ 11 Auflösung des Vereins 


Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung zur Förderung des Sports.


§ 12 Inkrafttreten


Die Satzung ist am 13.03.2006 auf der Gründungsversammlung des Stadt-Sport-Vereins Hohen Neuendorf e.V. beschlossen worden.

Sie tritt mit dem 13.03.2006 in Kraft.

Share by: