Der Verein

Grün­dung

Am 13.03.2006 tra­fen sich 12 Sport­ler in Hohen Neu­en­dorf, um über ihre sport­li­che Zukunft zu bera­ten. Zuvor hat­ten sich diese Sport­ler, auf­grund von Unstim­mig­kei­ten, von einem ande­ren orts­an­säs­si­gen Leicht­ath­le­tik­ver­ein abgespaltet.

Meh­rere Vor­schläge wur­den dis­ku­tiert. Nach Abwä­gen aller Vor– und Nach­teile stand fest, wir grün­den einen Ver­ein. Schnell war man einig, wie das Kind genannt wer­den soll.

SSV Hohen Neu­en­dorf e.V. — ein Sport­ver­ein für alle Sport­ar­ten. Zunächst mit den Abtei­lun­gen Leicht­ath­le­tik und All­ge­meine Sportgruppe.

Was die Grün­der des SSV Hohen Neu­en­dorf e.V noch alles beschlos­sen haben, ist dem fol­gen­den Grün­dungs­pro­to­koll zu entnehmen.

Grün­dungs­pro­to­koll des SSV Hohen Neuendorf

Am 13.03.2010 tra­fen sich in Hohen Neu­en­dorf Lui­sen­straße 8, 12 geschäfts­fä­hige Per­so­nen, um einen Ver­ein zur För­de­rung und Pflege des Sports zu gründen.

Herr Potesta eröff­nete die Ver­samm­lung, begrüßte die Erschie­ne­nen und erklärte den Zweck der Zusammenkunft.

Herr Nowak erklärte sich bereit, die Ver­samm­lungsleitung zu über­neh­men und bat Frau Nicole Kubiak das Pro­to­koll zu füh­ren. Beide wur­den von der Ver­samm­lung ein­stim­mig durch Zuruf gewählt.

Der Ver­samm­lungs­lei­ter schlug fol­gende Tages­ord­nung vor:

1. Erläu­te­rung und Abstim­mung über die Satzung

2. Wahl der Wahlleitung

3. Wahl der Vor­stands­funk­tion und der Kassenprüfer

4. Abstim­mung über die Beitragsordnung

5. Beschlüsse über Organisationsfragen

6. Ver­schie­de­nes

Die Tages­ord­nung wurde ein­stim­mig angenommen.

Zu 1.:

Der Ver­samm­lungs­lei­ter erklärte die Sat­zung, die den Anwe­sen­den bereits im Ent­wurf bekannt war. Ände­rungs– und Ergän­zungs­vor­schläge der Ver­samm­lungs­teil­neh­mer wur­den ein­ge­ar­bei­tet, die End­fas­sung der Sat­zung nach Bespre­chung ein­stim­mig beschlossen.

Mit Beschluss der Sat­zung und des Ver­eins­na­mens wird fest­ge­stellt, dass der Verein

Stadt — Sport — Ver­ein Hohen Neu­en­dorf e.V. (SSV Hohen Neu­en­dorf e.V., bzw. SSV HN e.V.) gegrün­det wor­den ist.

Zu 2.:

Als Wahl­lei­ter wurde Herr Rück­schloss und als Bei­set­zer Frau Denk und Herr Lan­ger ein­stim­mig gewählt. Herr Rück­schloss bat um Vor­schläge für die ein­zel­nen Vor­stands­funk­tio­nen. Die Vor­ge­schla­ge­nen erklär­ten ihre Bereit­schaft zur Wahl.

Zu 3:

Wahl des Vorstands

Am 13.03.2006 tra­fen sich 12 Sport­ler in Hohen Neu­en­dorf, um über ihre sport­li­che Zukunft zu bera­ten. Zuvor hat­ten sich diese Sport­ler, auf­grund von Unstim­mig­kei­ten, von einem ande­ren orts­an­säs­si­gen Leicht­ath­le­tik­ver­ein abgespaltet.

Meh­rere Vor­schläge wur­den dis­ku­tiert. Nach Abwä­gen aller Vor– und Nach­teile stand fest, wir grün­den einen Ver­ein. Schnell war man einig, wie das Kind genannt wer­den soll.

SSV Hohen Neu­en­dorf e.V. — ein Sport­ver­ein für alle Sport­ar­ten. Zunächst mit den Abtei­lun­gen Leicht­ath­le­tik und All­ge­meine Sportgruppe.

Was die Grün­der des SSV Hohen Neu­en­dorf e.V noch alles beschlos­sen haben, ist dem fol­gen­den Grün­dungs­pro­to­koll zu entnehmen.

Grün­dungs­pro­to­koll des SSV Hohen Neuendorf

Am 13.03.2010 tra­fen sich in Hohen Neu­en­dorf Lui­sen­straße 8, 12 geschäfts­fä­hige Per­so­nen, um einen Ver­ein zur För­de­rung und Pflege des Sports zu gründen.

Herr Potesta eröff­nete die Ver­samm­lung, begrüßte die Erschie­ne­nen und erklärte den Zweck der Zusammenkunft.

Herr Nowak erklärte sich bereit, die Ver­samm­lungsleitung zu über­neh­men und bat Frau Nicole Kubiak das Pro­to­koll zu füh­ren. Beide wur­den von der Ver­samm­lung ein­stim­mig durch Zuruf gewählt.

Der Ver­samm­lungs­lei­ter schlug fol­gende Tages­ord­nung vor:

1. Erläu­te­rung und Abstim­mung über die Satzung

2. Wahl der Wahlleitung

3. Wahl der Vor­stands­funk­tion und der Kassenprüfer

4. Abstim­mung über die Beitragsordnung

5. Beschlüsse über Organisationsfragen

6. Ver­schie­de­nes

Die Tages­ord­nung wurde ein­stim­mig angenommen.

Zu 1.:

Der Ver­samm­lungs­lei­ter erklärte die Sat­zung, die den Anwe­sen­den bereits im Ent­wurf bekannt war. Ände­rungs– und Ergän­zungs­vor­schläge der Ver­samm­lungs­teil­neh­mer wur­den ein­ge­ar­bei­tet, die End­fas­sung der Sat­zung nach Bespre­chung ein­stim­mig beschlossen.

Mit Beschluss der Sat­zung und des Ver­eins­na­mens wird fest­ge­stellt, dass der Verein

Stadt — Sport — Ver­ein Hohen Neu­en­dorf e.V. (SSV Hohen Neu­en­dorf e.V., bzw. SSV HN e.V.) gegrün­det wor­den ist.

Zu 2.:

Als Wahl­lei­ter wurde Herr Rück­schloss und als Bei­set­zer Frau Denk und Herr Lan­ger ein­stim­mig gewählt. Herr Rück­schloss bat um Vor­schläge für die ein­zel­nen Vor­stands­funk­tio­nen. Die Vor­ge­schla­ge­nen erklär­ten ihre Bereit­schaft zur Wahl.

Zu 3:

Wahl des Vorstands

Am 13.03.2006 tra­fen sich 12 Sport­ler in Hohen Neu­en­dorf, um über ihre sport­li­che Zukunft zu bera­ten. Zuvor hat­ten sich diese Sport­ler, auf­grund von Unstim­mig­kei­ten, von einem ande­ren orts­an­säs­si­gen Leicht­ath­le­tik­ver­ein abgespaltet.

Meh­rere Vor­schläge wur­den dis­ku­tiert. Nach Abwä­gen aller Vor– und Nach­teile stand fest, wir grün­den einen Ver­ein. Schnell war man einig, wie das Kind genannt wer­den soll.

SSV Hohen Neu­en­dorf e.V. — ein Sport­ver­ein für alle Sport­ar­ten. Zunächst mit den Abtei­lun­gen Leicht­ath­le­tik und All­ge­meine Sportgruppe.

Was die Grün­der des SSV Hohen Neu­en­dorf e.V noch alles beschlos­sen haben, ist dem fol­gen­den Grün­dungs­pro­to­koll zu entnehmen.

Grün­dungs­pro­to­koll des SSV Hohen Neuendorf

Am 13.03.2010 tra­fen sich in Hohen Neu­en­dorf Lui­sen­straße 8, 12 geschäfts­fä­hige Per­so­nen, um einen Ver­ein zur För­de­rung und Pflege des Sports zu gründen.

Herr Potesta eröff­nete die Ver­samm­lung, begrüßte die Erschie­ne­nen und erklärte den Zweck der Zusammenkunft.

Herr Nowak erklärte sich bereit, die Ver­samm­lungsleitung zu über­neh­men und bat Frau Nicole Kubiak das Pro­to­koll zu füh­ren. Beide wur­den von der Ver­samm­lung ein­stim­mig durch Zuruf gewählt.

Der Ver­samm­lungs­lei­ter schlug fol­gende Tages­ord­nung vor:

1. Erläu­te­rung und Abstim­mung über die Satzung

2. Wahl der Wahlleitung

3. Wahl der Vor­stands­funk­tion und der Kassenprüfer

4. Abstim­mung über die Beitragsordnung

5. Beschlüsse über Organisationsfragen

6. Ver­schie­de­nes

Die Tages­ord­nung wurde ein­stim­mig angenommen.

Zu 1.:

Der Ver­samm­lungs­lei­ter erklärte die Sat­zung, die den Anwe­sen­den bereits im Ent­wurf bekannt war. Ände­rungs– und Ergän­zungs­vor­schläge der Ver­samm­lungs­teil­neh­mer wur­den ein­ge­ar­bei­tet, die End­fas­sung der Sat­zung nach Bespre­chung ein­stim­mig beschlossen.

Mit Beschluss der Sat­zung und des Ver­eins­na­mens wird fest­ge­stellt, dass der Verein

Stadt — Sport — Ver­ein Hohen Neu­en­dorf e.V. (SSV Hohen Neu­en­dorf e.V., bzw. SSV HN e.V.) gegrün­det wor­den ist.

Zu 2.:

Als Wahl­lei­ter wurde Herr Rück­schloss und als Bei­set­zer Frau Denk und Herr Lan­ger ein­stim­mig gewählt. Herr Rück­schloss bat um Vor­schläge für die ein­zel­nen Vor­stands­funk­tio­nen. Die Vor­ge­schla­ge­nen erklär­ten ihre Bereit­schaft zur Wahl.

Zu 3:

Wahl des Vorstands
Funk­tion Vor­name Name Ja-Stimmen Nein-Stimmen Ent­hal­tun­gen
Vor­sit­zen­der Herr Wil­helm Potesta 11 0 1
Stell­ver­tre­ter Frau Nicole Kubiak 11 0 1
Kas­sen­wart Frau Gun­dula Reu­ser 11 0 1
Wahl der Kassenprüfer
Funk­tion Vor­name Name Ja-Stimmen Nein-Stimmen Ent­hal­tun­gen
Vor­sit­zen­der Frau Ute Kat­ar­zyn­ski 11 0 1
Bei­set­zer Herr Michael Sauer 11 0 1

Die Gewähl­ten nah­men die Wahl an.

Der Vor­sit­zende Hr. Wil­helm Potesta über­nahm die wei­tere Versammlungsleitung.

Zu 4:

Die Bei­trags­or­dung wurde bera­ten und ein­stim­mig beschlossen.

Zu 5: Beschlüsse über Organisationsfragen

Der Vor­stand wird beauf­tragt, den Ver­ein zur Ein­tra­gung in das Ver­eins­re­gis­ter anzu­mel­den und die Gemein­nüt­zig­keit beim Finanz­amt für Kör­per­schaf­ten zu beantragen.

Der Vor­sit­zende wird nach ein­stim­mi­gen Beschluss ermäch­tigt, Ände­run­gen und Ergän­zun­gen der Sat­zung vor­zu­neh­men, von denen das Amts­ge­richt die Ein­tra­gung in das Ver­eins­re­gis­ter oder das Finanz­amt für Kör­per­schaf­ten die Aner­ken­nung als gemein­nüt­zig abhän­gig macht, soweit diese Ände­ru­ung sich nicht auf die Bestim­mung über den Zweck der Ver­eins, über bei Wah­len und Beschlüs­sen not­wen­dige Mehr­hei­ten und über den Anfall des Ver­eins­ver­mö­gens bei der Auf­lö­sung zu beziehen.

Hohen Neu­en­dorf, 13.03.2010

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